KI-Kennzeichnungs-Check (EU AI Act)
Prüfe in wenigen Fragen, ob dein KI-Inhalt nach Art. 50 der KI-Verordnung gekennzeichnet werden muss, für Text, Bild, Video und Audio im Marketing.
Prüfe in wenigen Fragen, ob dein KI-Inhalt nach Art. 50 der KI-Verordnung gekennzeichnet werden muss, für Text, Bild, Video und Audio im Marketing.
EU AI Act · Art. 50 · ab 02.08.2026
Beantworte ein paar Fragen zu deinem Inhalt. Das Tool ermittelt anhand von Art. 50 der KI-Verordnung, der finalen Kommissions-Leitlinien vom 20.07.2026 (C(2026) 5054 final) und dem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10.06.2026, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht und in welcher Form. Fokus: Texte, Bilder, Video & Audio im Marketing. Nicht abgedeckt: Chatbots und Voice-Agents (Art. 50 Abs. 1) sowie Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Art. 50 Abs. 3). Beide gelten ebenfalls ab dem 02.08.2026.
Frage 1
Wer ein fertiges Tool wie ChatGPT, Claude oder Midjourney beruflich einsetzt, ist Betreiber, auch eine Agentur, die für Kunden produziert. Angestellte und Freelancer sind keine eigenen Betreiber, Betreiber bleibt das Unternehmen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt, unter eigenem Namen/eigener Marke bereitstellt oder wesentlich verändert (Art. 25 KI-VO).
Stand: 29.07.2026. Berücksichtigt Verordnung (EU) 2024/1689, die finalen Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 vom 20.07.2026 (C(2026) 5054 final), den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10.06.2026 sowie den Digital Omnibus on AI (in Kraft seit 08.07.2026). Der Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 bzw. August 2028. Art. 50 ist davon nicht erfasst und gilt ab dem 02.08.2026. Leitlinien und Code of Practice sind rechtlich unverbindlich; verbindlich auslegen kann Art. 50 nur der EuGH. Diese Seite liefert eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Insbesondere die Einordnung fotorealistischer Produktbilder als Deepfake ist einzelfallabhängig.