Buzzmatic
Accessibility Audit

BFSG-konform & SEO-optimiert

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht. Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1, liefern einen priorisierten Maßnahmenkatalog und nutzen Synergien zwischen Accessibility und SEO.

Einleitung

In 5 Schritten zur rechtssicheren digitalen Barrierefreiheit

Accessibility Audit – BFSG & WCAG Konformität

Problem

BFSG-Pflicht: Wer jetzt nicht handelt, riskiert teuer

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 nahezu alle B2C-Anbieter im digitalen Raum zur barrierefreien Gestaltung ihrer Online-Angebote. Betroffen sind unter anderem E-Commerce-Shops, Banking-Apps, Reisebuchungs-Plattformen und viele weitere Dienste. Die Konsequenzen bei Verstößen sind real: Bußgelder bis 100.000 Euro durch die Marktüberwachungsbehörden, Abmahnungen durch Verbraucherverbände, Reputationsschaden und im Extremfall Vertriebsverbote. Hinzu kommt: Die meisten Websites erfüllen WCAG 2.1 Level AA bis heute nicht. Automatisierte Tools erkennen rund 30 % der Probleme. Die anderen 70 % bleiben ohne manuelle Expertenprüfung unsichtbar – bis das erste Abmahnschreiben eintrifft.

Lösung

Unser Audit-Prozess: Compliance-sicher in fünf Schritten

Wir kombinieren technische Tool-Unterstützung mit manueller Expertenbewertung. Das Ergebnis ist kein theoretisches Gutachten, sondern ein priorisierter Aktionsplan, den deine Entwicklungs-, Design- und Content-Teams direkt umsetzen können. Automatisierter Scan, manueller Expert-Test, Befunderhebung mit Schweregrad-Klassifikation, priorisierter Maßnahmenkatalog und auf Wunsch begleitende Umsetzung.

Grundlagen

WCAG 2.1: Vier Prinzipien, die alles bestimmen

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie beruhen auf vier Prinzipien – jedes davon mit konkreten Erfolgskriterien:

  • Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein. Dazu gehören Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste (Mindestverhältnis 4,5:1 für Fließtext).
  • Bedienbar – Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein. Sichtbare Fokus-Zustände, ausreichend Zeit für Interaktionen, keine Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen können.
  • Verständlich – Klare Sprache, vorhersehbares Verhalten, hilfreiche Fehlermeldungen mit konkreten Korrekturhinweisen.
  • Robust – Sauberes, semantisches HTML, das mit assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig funktioniert – jetzt und in Zukunft.

Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die wiederum WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard definiert. Wer Level AA erfüllt, ist BFSG-konform.

Accessibility und SEO: Zwei Seiten derselben Medaille

Was viele nicht wissen: Wer für Barrierefreiheit optimiert, optimiert oft auch für Suchmaschinen. Crawler und Screenreader haben ähnliche Anforderungen – beide brauchen klare semantische Strukturen, um Inhalte zu verstehen. Konkrete Überschneidungen:

  • Alt-Texte für Bilder – Pflicht für Screenreader, Ranking-Faktor in der Bildersuche.
  • Semantisches HTML – Korrekte Verwendung von H1–H6, nav, main, article – für Accessibility wie für SEO entscheidend.
  • Klare Linktexte – „Mehr erfahren“ ist sowohl für Screenreader als auch für Google ein Anti-Pattern. „Zur SEO-Audit-Übersicht“ funktioniert für beide.
  • Schnelle Ladezeiten und stabile Layouts – Core Web Vitals und Accessibility profitieren beide.
  • Mobile-Optimierung – Responsives Design und Touch-Targets ab 44 × 44 Pixel sind WCAG-Anforderungen und Mobile-SEO-Faktoren.

Buzzmatic erkennt diese Synergien systematisch – ein Vorteil, den reine Accessibility-Berater häufig übersehen.

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BFSG-konform werden, ohne in Panik zu verfallen

Häufige Fragen

Das BFSG gilt für nahezu alle B2C-Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, darunter E-Commerce, Banking, Reisebuchung, Personenbeförderung und Telekommunikation. Reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. Euro Umsatz sind teils ausgenommen. In einem kurzen Vorgespräch klären wir deine konkrete Pflicht.

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen, Abhilfemaßnahmen anordnen und im Extremfall Vertriebsverbote aussprechen. Hinzu kommen Abmahnungen durch Verbraucherverbände – ein realer Reputations- und Kostenrisiko.

Ein Standard-Audit für eine mittelgroße Website (bis ca. 50 Templates) dauert 2–4 Wochen. Größere Plattformen mit komplexen User Flows brauchen 4–8 Wochen. Quick-Scans für Ersteinschätzungen sind innerhalb einer Woche möglich.

Reicht ein automatisierter Scan?+

Nein. Automatisierte Tools erkennen rund 30 % der WCAG-Verstöße. Die übrigen 70 % – darunter viele Compliance-kritische – erfordern manuelle Expertenbewertung mit Screenreader-Tests, Tastatur-Navigation und semantischer HTML-Analyse. Unser Audit kombiniert beide Methoden.

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Wir beraten dich zur BFSG-Pflicht und schlagen dir den passenden Audit-Umfang vor. Vertraulich und unverbindlich.