Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Agenturleistungen der Buzzmatic Group GmbH und die Nutzung der SaaS-Plattform BuzzView.ai.
Hinweis
PLACEHOLDER — muss vom Rechtsteam finalisiert werden
Dieses AGB-Dokument ist ein Entwurf. Wird vom Rechtsteam finalisiert. Der folgende Text bildet ein B2B-AGB-Skelett ab und dient ausschließlich als strukturelle Grundlage. Vor dem Go-Live müssen alle Klauseln durch das Rechtsteam bzw. eine Anwaltskanzlei geprüft, an die tatsächliche Leistungserbringung angepasst und rechtsverbindlich freigegeben werden.
Rechtliches
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Buzzmatic Group GmbH, [Adresse, Berlin] (nachfolgend „Buzzmatic") und dem Kunden über die Erbringung von Agenturleistungen (z. B. SEO, GEO, AI-Content, Citation Building, Digital PR) sowie über die Nutzung der SaaS-Plattform BuzzView.ai.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Buzzmatic ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Rechtliches
2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot bzw. Auftragsformular konkret beschriebenen Leistungen.
(2) Agenturleistungen können insbesondere umfassen: strategische Beratung, technische und inhaltliche SEO-Maßnahmen, Generative Engine Optimization (GEO), Content-Produktion (auch KI-gestützt), Citation Building, Linkbuilding, Digital PR, Reportings und Schulungen.
(3) Die Nutzung der SaaS-Plattform BuzzView.ai richtet sich ergänzend nach den separaten BuzzView-Nutzungsbedingungen, die im Registrierungsprozess akzeptiert werden.
Rechtliches
3 Vertragsschluss
(1) Angebote von Buzzmatic sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Buzzmatic oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Für die SaaS-Nutzung kommt der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss der Online-Registrierung zustande.
Rechtliches
4 Leistungsbeschreibung und Mitwirkungspflichten
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Auftrag.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. CMS, Analytics, Search Console) und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Buzzmatic.
Rechtliches
5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Retainern und wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Buzzmatic berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB).
Rechtliches
6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung oder zum im Vertrag genannten Enddatum.
(2) Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit gemäß Einzelvereinbarung und verlängern sich automatisch um jeweils [3 bzw. 12] Monate, sofern nicht mit einer Frist von [30 bzw. 90] Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird. [Rechtsteam: Fristen finalisieren.]
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
Rechtliches
7 Gewährleistung und Haftung
(1) Buzzmatic erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Ranking-Position, Traffic-Zuwachs) wird nicht geschuldet.
(2) Buzzmatic haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Buzzmatic nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht"), und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Rechtliches
8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung gilt für die Dauer der Vertragsbeziehung und fünf Jahre darüber hinaus.
Rechtliches
9 Nutzungsrechte
(1) An allen im Rahmen des Auftrags erstellten Leistungen (z. B. Texte, Strategien, Reportings) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Buzzmatic behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit unter Wahrung der Vertraulichkeit als Referenz zu nennen.
Rechtliches
10 Datenschutz
Buzzmatic verarbeitet personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung sowie – soweit einschlägig – einer gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
Rechtliches
11 BuzzView-SaaS: Verfügbarkeit, Credits, Fair Use
(1) Buzzmatic stellt die SaaS-Plattform BuzzView.ai mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster.
(2) Nutzungsabhängige Leistungen (z. B. KI-Credits, Queries) werden gemäß dem gewählten Tarif bereitgestellt.
(3) Eine unangemessene Nutzung (z. B. automatisiertes Mass-Scraping, Reselling) ist untersagt („Fair Use").
Rechtliches
12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: [Datum — Rechtsteam]
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