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EmpCo-Audit für Onlineshops: der EmpCo-Check für alle Umweltaussagen

Wir prüfen euren Shop oder eure Website systematisch auf Umweltaussagen: Texte, Produktbilder, Siegel und Filter. Ihr bekommt eine nach Wirkung priorisierte Roadmap mit Aufgabenpaketen je Team und Pflegeort.

Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen UWG-Regeln zu Umweltaussagen. Websites und Shops sind ohne Übergangsfrist anzupassen.

Prüfumfang

Was wir in eurem Shop prüfen

Wo Umweltaussagen in einem Onlineshop stehenSchematische Kategorie- und Produktseite eines fiktiven Shops mit sechs Markierungen: 1 Kategorie-Banner, 2 Filter, 3 Bildergalerie mit Siegel auf der Verpackung, 4 Produkttitel, 5 Badge, 6 Artikeltext.123456
  1. Kategorie-Banner
  2. Filter
  3. Bildergalerie mit Siegel
  4. Produkttitel
  5. Badge
  6. Artikeltext

Umweltaussagen stecken an mehr Stellen, als die meisten Shops vermuten. Wir prüfen alle Bereiche, in denen sie entstehen:

  • Produktbilder mit Verpackungs-Claims, Badges und Siegeln des Herstellers
  • Produkt- und Seriennamen mit Begriffen wie „Öko“, „Eco“ oder „Green“
  • Artikeltexte mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „aus recyceltem Material“
  • „Klimaneutral“ über Kompensation auf Produktseiten und in Kampagnen
  • Eigen- und Phantasiesiegel ohne Zertifizierungssystem
  • Filter und Kategorien wie „Nachhaltige Produkte“
  • Kategorie- und SEO-Texte mit eigenen Umweltaussagen
  • Marken-Unterseiten zur Nachhaltigkeit

EmpCo-Check oder volles Audit? Der EmpCo-Check prüft eine Stichprobe oder ausgewählte Bereiche und rechnet auf den ganzen Shop hoch. Das volle EmpCo-Audit erfasst alle Seiten und Templates der Website, auf Wunsch auch Kanäle, die ihr uns bereitstellt: Newsletter, Servicemails, Kundenkonto, Anzeigen und Marktplatz-Listings. Neben Umweltaussagen erfasst die Prüfung auch Haltbarkeits- und Reparierbarkeitsangaben sowie Zukunftsaussagen ohne Umsetzungsplan.

Die UWG-Neuregelung erfasst ausdrücklich auch Bilder, Grafiken und Symbole (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG). Händler haften nach herrschender Meinung für Herstellerangaben, die sie im eigenen Shop zeigen (BGH I ZR 86/13). Eigene Filter und Kategorisierungen gelten als eigene Aussagen.

So ordnen wir jeden Fund ein

Jeder Fund bekommt eine Einstufung. Die Rechtsgrundlage sind die Per-se-Verbote im UWG-Anhang (Schwarze Liste) und das allgemeine Irreführungsverbot.

EinstufungBedeutungBeispiel-AussageWas zu tun ist
RotPer se unzulässig, ohne Einzelfallabwägung„klimaneutral“ auf Basis von KompensationEntfernen oder umformulieren
GelbZulässig, wenn konkret und belegbar„aus 70 % recyceltem Kunststoff“Nachweis bereitstellen oder präzisieren
GrauKein Umweltbezug oder unkritisch„vegane Rezeptur“Dokumentiert, keine Änderung nötig
RechtsfrageAuslegung unklar, anwaltliche Prüfung nötigFilter „Nachhaltige Produkte“ mit eigenen KriterienAn eure Rechtsabteilung oder Kanzlei

Jede Einstufung liefern wir mit Prüfregel, Rechtsgrundlage und Korrekturvorschlag.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Umfang festlegen. Gemeinsam legen wir fest, ob ihr mit einem EmpCo-Check (Stichprobe mit Hochrechnung) oder dem vollen Audit startet, und bestimmen Bereiche, Seitentypen und Märkte.
  2. Shop erfassen. Wir lesen Texte und Originalbilder je Seitenbereich aus: Produktseiten, Kategorien, Markenseiten, Banner, Filter, Template. Verpackungstext, Siegel und Badges auf Produktbildern gehören dazu.
  3. Aussagen prüfen. Eine KI-gestützte Analyse prüft jede Aussage gegen einen Prüfkatalog auf Basis von UWG und den Auslegungshilfen der EU-Kommission, mit festen Regeln für bekannte Grenzfälle. Eine zweite KI-Prüfung kontrolliert die Funde nach schriftlichen Prüfrichtlinien. Die Trefferquote messen wir an einer Stichprobe.
  4. Einmal entscheiden. Gleiche Aussagen bündeln wir zu Kategorien (z. B. „klimaneutral durch Kompensation“, „Eigensiegel“). Je Kategorie erarbeiten wir eine Empfehlung mit Rechtsgrundlage und gehen sie mit euch durch. Ihr entscheidet einmal pro Kategorie. Offene Rechtsfragen gehen an eure Kanzlei.
  5. Umsetzen und wiederholen. Ihr bekommt Aufgabenpakete je Kategorie, Marke und Pflegeort, sortiert nach Wirkung. Bei neuen Produkten und Hersteller-Updates wiederholen wir die Prüfung als Delta-Check.
Ablauf des EmpCo-Audits in fünf Schritten1 Umfang festlegen: Stichprobe oder ganzer Shop. 2 Shop erfassen: Texte, Bilder, Siegel. 3 Aussagen prüfen: Prüfkatalog und Regeln. 4 Einmal entscheiden: je Aussage-Kategorie. 5 Umsetzen und wiederholen: Roadmap je Team. Bei neuen Produkten beginnt der Ablauf wieder bei Schritt 2.1UmfangfestlegenStichprobe oderganzer Shop2ShoperfassenTexte, Bilder,Siegel3AussagenprüfenPrüfkatalogund Regeln4EinmalentscheidenJe Aussage-Kategorie5Umsetzen undwiederholenRoadmapje Teambei neuen ProduktenAblauf des EmpCo-Audits in fünf Schritten1 Umfang festlegen: Stichprobe oder ganzer Shop. 2 Shop erfassen: Texte, Bilder, Siegel. 3 Aussagen prüfen: Prüfkatalog und Regeln. 4 Einmal entscheiden: je Aussage-Kategorie. 5 Umsetzen und wiederholen: Roadmap je Team. Bei neuen Produkten beginnt der Ablauf wieder bei Schritt 2.1Umfang festlegenStichprobe oderganzer Shop2Shop erfassenTexte, Bilder, Siegel3Aussagen prüfenPrüfkatalog und Regeln4Einmal entscheidenJe Aussage-Kategorie5Umsetzen undwiederholenRoadmap je Teambei neuen Produkten

Beispielbefund aus einem fiktiven Shop

Beispielbefund (fiktiver Shop). So sieht ein Fund im Audit aus. Marken und Produkte sind erfunden.

Aussage (Zitat)FundortEinstufungGrundKorrekturvorschlag
„klimaneutral“Produktseite › Bildergalerie › Bild 3 von 7 (Verpackung)RotPer-se-Verbot Nr. 4c: Klimaneutralität auf Basis von KompensationBild gegen konforme Verpackungsansicht tauschen, Hersteller informieren
„umweltfreundliche Verpackung“ProduktnameRotPer-se-Verbot Nr. 4a: allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende UmweltleistungDurch konkreten Vorteil ersetzen (z. B. „Verpackung aus 80 % Altpapier“) oder entfernen
„Green Choice“ (Eigensiegel)Produktseite › Bildergalerie › BadgeRotPer-se-Verbot Nr. 2a: Siegel ohne ZertifizierungssystemBadge entfernen oder auf anerkanntes Siegel umstellen
„aus 70 % recyceltem Kunststoff“Artikeltext, Absatz 2GelbKonkrete, prüfbare Aussage: zulässig, wenn belegbarNachweis beim Hersteller anfordern und hinterlegen
„Nachhaltige Produkte“Kategorie-FilterRechtsfrageEigene Kategorisierung ohne veröffentlichte AuswahlkriterienKriterien definieren und angeben, anwaltlich prüfen lassen
„vegan“Artikeltext, Absatz 1GrauProdukteigenschaft ohne UmweltwertungDokumentiert, keine Änderung nötig

Im echten Ergebnis kommt jede Zeile zusätzlich mit Link zur Fundstelle, Rechtsgrundlage, nötigem Nachweis und dem Pflegeort (PIM, Herstellerbilddaten, CMS, Shop-System oder Kampagne).

Was du bekommst

  • Befundliste mit Fundort und Link. Jede Aussage mit wörtlichem Zitat, genauer Stelle (z. B. „Produktseite › Bildergalerie › Bild 3 von 7“) und Sprunglink.
  • Aussage-Kategorien mit Empfehlung. Gleiche Aussagen gebündelt, je Kategorie mit Rechtslage und Bedingung für grün. Einmal entscheiden, die Entscheidung gilt für alle Funde dieser Art.
  • Aufgabenpakete je Kategorie, Marke und Pflegeort. Wer muss ran: PIM, Herstellerbilddaten, CMS, Kampagnen oder Shop-System.
  • Nach Wirkung priorisierte Roadmap. Eine Template-Änderung vor hundert Einzeltexten.
  • Hochrechnung für den Gesamtshop bei Stichprobe, mit Spanne und Aufwandsschätzung.
  • Aufbereitete Rechtsfragen für eure Kanzlei.
  • Delta-Check für neue Produkte, auf Wunsch wiederholbar.

Unsere Rolle im EmpCo-Audit

Buzz­matic ist eine Agentur mit Shop- und Datenerfahrung. Im EmpCo-Audit liefern wir eine vollständige, belegte Bestandsaufnahme aller Umweltaussagen in eurem Shop, mit Einordnung und Korrekturvorschlägen. Die rechtliche Bewertung jeder Aussage-Kategorie trifft eure Rechtsabteilung oder Kanzlei. Wir bereiten die offenen Rechtsfragen für sie auf und arbeiten gern direkt mit ihr zusammen. Buzz­matic erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

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Wir arbeiten mit Shops und Marken im E-Commerce

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Dein Ansprechpartner

Porträt von Raoul Schreck, CEO & Co-Founder von Buzzmatic

Raoul Schreck

CEO & Co-Founder

Raoul macht SEO seit über 15 Jahren, mit Stationen bei Pixum, Groupon und Fashion For Home. Er hat die Agentur 2010 mitgegründet und ist euer Ansprechpartner für das EmpCo-Audit.

LinkedIn

Häufige Fragen zum EmpCo-Audit

Die Regeln gelten für alle Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Umweltaussagen werben: Onlineshops, Marken- und Herstellerwebsites, D2C-Shops, Unternehmenswebsites mit Nachhaltigkeitsseiten und Dienstleister mit Umweltbezug in ihrer Kommunikation. Händler haften auch für Aussagen, die vom Hersteller stammen.

Die neuen UWG-Regeln enthalten Per-se-Verbote, die ohne Einzelfallabwägung gelten: Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem (Nr. 2a), allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung (Nr. 4a), Umweltaussagen über das ganze Produkt, die sich nur auf einen Teil beziehen (Nr. 4b), und „klimaneutral“ über Kompensation (Nr. 4c). Daneben gilt das Irreführungsverbot: Konkrete Aussagen wie „aus 50 % Rezyklat“ sind zulässig, wenn sie stimmen und belegt werden können.

Ja. Wer im eigenen Namen anbietet und Texte, Bilder und Siegel des Herstellers im Shop zeigt, nimmt nach herrschender Meinung eine eigene geschäftliche Handlung vor (BGH I ZR 86/13 „Himalaya-Salz“). Eigene Filter und Kategorisierungen wie „Nachhaltige Produkte“ gelten als eigene Aussagen. Bei Eigenmarken ist der Händler zugleich Hersteller.

Die neuen UWG-Regeln sind seit dem 27. September 2026 anwendbar. Für Websites, Shops und Werbung gibt es keine Übergangsfrist.

Die Green-Claims-Richtlinie (GCD) ist ein EU-Vorschlag von 2023, der seit Juni 2025 blockiert ist. Es gibt keine Vorab-Zertifizierung und keine Prüfstelle aus der GCD. Der aktuelle Maßstab sind die EmpCo-Regeln, die über das UWG in deutsches Recht umgesetzt wurden, und die Nachweispflicht des Werbenden.

Nein. Das Audit liefert eine vollständige, belegte Bestandsaufnahme aller Umweltaussagen im Shop mit Einordnung und Korrekturvorschlägen. Die rechtliche Bewertung jeder Aussage-Kategorie trifft eure Rechtsabteilung oder Kanzlei. Wir bereiten offene Rechtsfragen so auf, dass eure Kanzlei direkt damit arbeiten kann.

Nach der Erstprüfung empfehlen wir einen Delta-Check bei neuen Produkten, Hersteller-Updates und Kampagnen. Neue Artikel und geänderte Herstellertexte bringen neue Aussagen in den Shop. Wie häufig das nötig ist, hängt von eurer Sortimentsgröße und Änderungsrate ab.

Ja. Die UWG-Regeln gelten für Umweltaussagen im gesamten Verkaufsprozess, auch auf Marken-, Hersteller- und Unternehmenswebsites. Wir prüfen Nachhaltigkeitsseiten, Produktdarstellungen und Kampagnen-Landingpages, auf Wunsch auch Newsletter, Anzeigen und Social-Media-Posts.

Lupe über unscharfen Datenlinien, die Details hell und scharf hervorhebt.

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Ihr könnt mit einer Zufallsstichprobe starten und auf den ganzen Shop hochrechnen. Wir klären den Umfang in einem ersten Gespräch.

Porträt von Raoul Schreck, CEO & Co-Founder von Buzzmatic

HQ Berlin // Schönhauser Allee 149

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In einem ersten Gespräch klären wir den Umfang und zeigen euch, wie ein Befund für euren Shop aussehen würde.